Kostenerstattung

durch gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen fördern alle Ihr Engagement zur Erhaltung der Gesundheit und bezuschussen die Kursgebühr für Yoga- bzw. Hatha Yoga-Kurse im Rahmen des Präventionsprogramms.

Als anerkannte qualifizierte Yoga-Lehrerin bin ich seit Jahren u.a. bei den folgenden gesetzlichen Krankenkassen gelistet:

TK Techniker Krankenkasse
DAK Deutsche Angestellten Krankenkasse
Barmer GEK Ersatzkasse
HEK Hanseatische Ersatzkasse
BKKs und IKKs z.B. BKK Faber-Castel, Schwenninger BKK, Siemens BKK …
…. und viele weitere der gesetzlichen Krankenkassen, die hier nicht mit Namen aufgelistet sind bezuschussen einen Yogakurs nach Bestätigung Ihrer regelmäßigen Teilnahme am Yoga-Kurs bei Klaudia Klein.

                                       . siehe >Stundenplan  >die nächsten Kurse

Am Kursende stelle ich Ihren Nachweis über regelmäßige Teilnahme / die Quittung über die von Ihnen zum Kursbeginn gezahlte Kursgebühr aus.
Seit 2014 arbeiten viele der Gesetzlichen Krankenkassen mit einer gemeinsamen Datenbank, um dort besonders qualifizierte und damit erstattungswürdige Kurse zur Entspannung wie beispielsweise Yoga-Kurse anzubieten.

Bei Unsicherheit oder Unklarheit diesbezüglich erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, wie in diesem Jahre die Kostenerstattung für Yoga-Kurse gehandhabt wird. Grundlage der Kostenerstattung ist nach wie vor §20 Sozialgesetzbuch SGB V und die anerkannte Qualität meiner Yoga-Qualifikation (BDY) sowie meine berufliche pädagogische Grundausbildung.

Klaudia Klein
Yogalehrerin BDY